Gem. § 9 der Zuchtordnung des  Schweizer Sennenhundvereins für Deutschland e. V. (SSV e. V.), die seit dem 01.03.2006 in Kraft getreten ist, bedarf es für die Verpaarung mit Hündinnen, die nicht dem SSV e. V. angehören, aber innerhalb des VDH bzw. der F.C.I. stehen (Ausland oder DCBS),  einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.

Für Hündinnen, die nicht dem SSV e. V. angehören, aber innerhalb des VDH bzw. der F.C.I. stehen, sind weiterhin die Kopien der Ahnentafel, der Körung (soweit in dem jeweiligen Land Körungen bindend sind) und der Röntgenauswertung (HD und ED) beizubringen.

Weiterhin muss die Altersstruktur der Ahnen nachgewiesen werden. Hierzu müssen von den ersten 14 Vorfahren der Hündin mindestens 10 Lebend- bzw. Todmeldungen vorliegen, wobei die Lebendmeldungen nicht älter als 1 Jahr sein dürfen.

Als Lebendmeldungen dienen aktuelle Ausstellungsberichte, Impfpässe oder tierärztliche Bescheinigungen, für die der SSV e. V. eigens gesonderte Formulare bereit gestellt hat.

Die kompletten Unterlagen werden spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Decktag der Zuchtleitung des SSV e. V. vorgelegt und von dieser beurteilt.

Gerade bei ausländischen Hündinnen nimmt dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch. Daher ist es empfehlenswert, sich so früh wie möglich um diese Papiere zu kümmern.