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Gem. § 9 der Zuchtordnung des Schweizer Sennenhundvereins für Deutschland e. V. (SSV e. V.), die seit dem 01.03.2006 in Kraft getreten ist, bedarf es für die Verpaarung mit Hündinnen, die nicht dem SSV e. V. angehören, aber innerhalb des VDH bzw. der F.C.I. stehen (Ausland oder DCBS), einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.
Für Hündinnen, die
nicht dem SSV e. V. angehören, aber innerhalb des VDH bzw. der
F.C.I. stehen, sind weiterhin die Kopien der Ahnentafel, der Körung
(soweit in dem jeweiligen Land Körungen bindend sind) und der
Röntgenauswertung (HD und ED) beizubringen. Als Lebendmeldungen dienen aktuelle Ausstellungsberichte, Impfpässe oder tierärztliche Bescheinigungen, für die der SSV e. V. eigens gesonderte Formulare bereit gestellt hat.
Die
kompletten Unterlagen werden spätestens 6 Wochen
vor dem geplanten Decktag der Zuchtleitung des SSV
e. V. vorgelegt und von dieser beurteilt. |